Freitag, 21. Dezember 2012
Montag, 17. Dezember 2012
Freitag, 14. Dezember 2012
Mittwoch, 5. Dezember 2012
Freitag, 30. November 2012
Montag, 19. November 2012
Donnerstag, 1. November 2012
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Freitag, 19. Oktober 2012
Montag, 15. Oktober 2012
Donnerstag, 11. Oktober 2012
Montag, 8. Oktober 2012
Mittwoch, 26. September 2012
Freitag, 14. September 2012
Donnerstag, 13. September 2012
Dienstag, 11. September 2012
Montag, 10. September 2012
Montag, 3. September 2012
Sonntag, 19. August 2012
Dienstag, 14. August 2012
Freitag, 10. August 2012
Dienstag, 7. August 2012
Sonntag, 5. August 2012
Donnerstag, 2. August 2012
Montag, 30. Juli 2012
Freitag, 13. Juli 2012
Donnerstag, 5. Juli 2012
Dienstag, 3. Juli 2012
Montag, 2. Juli 2012
Freitag, 29. Juni 2012
Donnerstag, 21. Juni 2012
Dienstag, 19. Juni 2012
Dienstag, 12. Juni 2012
Mittwoch, 6. Juni 2012
Dienstag, 5. Juni 2012
Freitag, 1. Juni 2012
Mittwoch, 16. Mai 2012
Donnerstag, 10. Mai 2012
Mittwoch, 2. Mai 2012
Dienstag, 24. April 2012
Donnerstag, 12. April 2012
Dienstag, 10. April 2012
Dienstag, 3. April 2012
Mittwoch, 28. März 2012
Dienstag, 27. März 2012
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherer für einen zweiten An- walt in derselben Angelegenheit bei notwendigem Anwaltswechsel
LG KÖLN vom 13.04.2011, 20 S 4/10
Im Fall eines notwendigen Rechtsanwaltswechsels wegen Krankheit ist
die Rechtsschutzversicherung gehalten, die Kosten für einen zweiten
Anwalt in derselben Angelegenheit zu zahlen. (Aus den Gründen:
...Die zulässige Berufung ist begründet, weshalb das Urteil des AG
Köln abzuändern war. Zu Unrecht meint die Beklagte, ihrer Rechts-
schutzgewährungspflicht bereits dadurch nachgekommen zu sein, dass
sie die Gebühren des ursprünglich für den Kläger tätig gewesenen
Rechtsanwalts des Zeugen X. übernommen hat. Sie übersieht insoweit,
dass vorliegend von einem notwendigen Rechtsanwaltswechsel auszuge-
hen ist. Der Zeuge X. hat bei seiner Vernehmung anschaulich und
überzeugend geschildert, dass ihm krankheitsbedingt die Fortführung
des Mandates des Kl. nicht möglich gewesen ist. Wie er dargelegt
hat, war er infolge einer nachhaltigen Depression nicht in der La-
ge, Schriftsätze abzudiktieren oder sich mit Rechtsfragen auseinan-
derzusetzen...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
VR KOMPAKT,2012 18 (LS)
Donnerstag, 22. März 2012
Montag, 19. März 2012
Mittwoch, 14. März 2012
Montag, 12. März 2012
Sonntag, 4. März 2012
Freitag, 24. Februar 2012
Dienstag, 21. Februar 2012
Dienstag, 14. Februar 2012
Montag, 13. Februar 2012
Sonntag, 12. Februar 2012
Donnerstag, 26. Januar 2012
Dienstag, 24. Januar 2012
Mittwoch, 18. Januar 2012
Dienstag, 10. Januar 2012
Kein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bei Eigenkündigung des An- waltsvertrages nach Vorwurf zu langsamer Mandatsbearbeitung
OLG DÜSSELDORF vom 27.06.2011, I-24 U 193/10
Der Rechtsanwalt (RA) verliert seinen Honoraranspruch, wenn er das
Mandatsverhältnis kündigt, nachdem ihm der Mandant zu Recht den Vor-
wurf zögerlicher Bearbeitung gemacht hat. (Aus den Gründen: ...Ge-
mäss § 628 I S.2 BGB verliert der RA seinen Honoraranspruch u.a.
aber dann, wenn er durch ein erheblich schuldhaft vertragswidriges
Verhalten die Kündigung des Mandanten veranlasst hat oder wenn er,
ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben, das Mandatsverhältnis
selbst kündigt - sog. Auflösungsverschulden - und wenn seine bishe-
rigen Leistungen für den Mandanten ohne Interesse sind, etwa weil
der Mandant wegen der Beendigung des Erstmandats einen anderen RA
beauftragen musste und im Zweitmandat dieselben Gebühren noch ein-
mal angefallen sind. Unter Anlegung dieses Massstabs trifft nicht
die Beklagte, sondern den Zedenten ein primäres Auflösungsverschul-
den. Die Bekl. hat aus objektiver Sicht auch kein Interesse mehr an
der vom Zedenten bis zur Mandatsbeendigung erbrachten Leistung...).
Fundstellen
MDR,2011 1326
Kein Anspruch auf Anwaltsvergütung des ohne wichtigen Grund kündi- genden Anwalts bei erforderlicher Neumandatierung eines Anwalts
BGH vom 29.09.2011, IX ZR 170/10
1.Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch ver-
tragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein,
steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Man-
dant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit
dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegol-
ten wäre. 2.Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit
die aufgrund der Kündigung neu beauftragten Rechtsanwälte fristge-
bundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene
Erklärungen nicht mehr abgeben und an vergangenen Terminen nicht
mehr teilnehmen können, wenn mit der ihnen geschuldeten gesetzlichen
Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären. (Aus den
Gründen: ...Die fristwahrende Handlung des ersten Anwalts stellt
keinen bleibenden Wert dar, weil ihr Nutzen ohne die Beauftragung
eines neuen Anwalts verloren geht...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
DB,2011 HEFT 43 M 15 (LS)
DB,2011 2429
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