Dienstag, 10. Januar 2012
Kein Anspruch auf Anwaltsvergütung des ohne wichtigen Grund kündi- genden Anwalts bei erforderlicher Neumandatierung eines Anwalts
BGH vom 29.09.2011, IX ZR 170/10
1.Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch ver-
tragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein,
steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Man-
dant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit
dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegol-
ten wäre. 2.Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit
die aufgrund der Kündigung neu beauftragten Rechtsanwälte fristge-
bundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene
Erklärungen nicht mehr abgeben und an vergangenen Terminen nicht
mehr teilnehmen können, wenn mit der ihnen geschuldeten gesetzlichen
Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären. (Aus den
Gründen: ...Die fristwahrende Handlung des ersten Anwalts stellt
keinen bleibenden Wert dar, weil ihr Nutzen ohne die Beauftragung
eines neuen Anwalts verloren geht...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
DB,2011 HEFT 43 M 15 (LS)
DB,2011 2429
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