Dienstag, 10. Januar 2012

Kein Anspruch auf Anwaltsvergütung des ohne wichtigen Grund kündi- genden Anwalts bei erforderlicher Neumandatierung eines Anwalts

BGH vom 29.09.2011, IX ZR 170/10 1.Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch ver- tragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Man- dant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegol- ten wäre. 2.Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit die aufgrund der Kündigung neu beauftragten Rechtsanwälte fristge- bundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene Erklärungen nicht mehr abgeben und an vergangenen Terminen nicht mehr teilnehmen können, wenn mit der ihnen geschuldeten gesetzlichen Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären. (Aus den Gründen: ...Die fristwahrende Handlung des ersten Anwalts stellt keinen bleibenden Wert dar, weil ihr Nutzen ohne die Beauftragung eines neuen Anwalts verloren geht...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV DB,2011 HEFT 43 M 15 (LS) DB,2011 2429

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