Mittwoch, 28. März 2012
Dienstag, 27. März 2012
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherer für einen zweiten An- walt in derselben Angelegenheit bei notwendigem Anwaltswechsel
LG KÖLN vom 13.04.2011, 20 S 4/10
Im Fall eines notwendigen Rechtsanwaltswechsels wegen Krankheit ist
die Rechtsschutzversicherung gehalten, die Kosten für einen zweiten
Anwalt in derselben Angelegenheit zu zahlen. (Aus den Gründen:
...Die zulässige Berufung ist begründet, weshalb das Urteil des AG
Köln abzuändern war. Zu Unrecht meint die Beklagte, ihrer Rechts-
schutzgewährungspflicht bereits dadurch nachgekommen zu sein, dass
sie die Gebühren des ursprünglich für den Kläger tätig gewesenen
Rechtsanwalts des Zeugen X. übernommen hat. Sie übersieht insoweit,
dass vorliegend von einem notwendigen Rechtsanwaltswechsel auszuge-
hen ist. Der Zeuge X. hat bei seiner Vernehmung anschaulich und
überzeugend geschildert, dass ihm krankheitsbedingt die Fortführung
des Mandates des Kl. nicht möglich gewesen ist. Wie er dargelegt
hat, war er infolge einer nachhaltigen Depression nicht in der La-
ge, Schriftsätze abzudiktieren oder sich mit Rechtsfragen auseinan-
derzusetzen...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV
VR KOMPAKT,2012 18 (LS)
Donnerstag, 22. März 2012
Montag, 19. März 2012
Mittwoch, 14. März 2012
Montag, 12. März 2012
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