Dienstag, 27. März 2012

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherer für einen zweiten An- walt in derselben Angelegenheit bei notwendigem Anwaltswechsel

LG KÖLN vom 13.04.2011, 20 S 4/10 Im Fall eines notwendigen Rechtsanwaltswechsels wegen Krankheit ist die Rechtsschutzversicherung gehalten, die Kosten für einen zweiten Anwalt in derselben Angelegenheit zu zahlen. (Aus den Gründen: ...Die zulässige Berufung ist begründet, weshalb das Urteil des AG Köln abzuändern war. Zu Unrecht meint die Beklagte, ihrer Rechts- schutzgewährungspflicht bereits dadurch nachgekommen zu sein, dass sie die Gebühren des ursprünglich für den Kläger tätig gewesenen Rechtsanwalts des Zeugen X. übernommen hat. Sie übersieht insoweit, dass vorliegend von einem notwendigen Rechtsanwaltswechsel auszuge- hen ist. Der Zeuge X. hat bei seiner Vernehmung anschaulich und überzeugend geschildert, dass ihm krankheitsbedingt die Fortführung des Mandates des Kl. nicht möglich gewesen ist. Wie er dargelegt hat, war er infolge einer nachhaltigen Depression nicht in der La- ge, Schriftsätze abzudiktieren oder sich mit Rechtsfragen auseinan- derzusetzen...). Fundstellen ADAJUR-ARCHIV VR KOMPAKT,2012 18 (LS)