Dienstag, 24. April 2012

AG Oschatz: Der Rechtspfleger entscheidet, an welchem Termin der Verteidiger teilnehmen darf. Wirklich? - Heymanns Strafrecht Online Blog

AG Oschatz: Der Rechtspfleger entscheidet, an welchem Termin der Verteidiger teilnehmen darf. Wirklich? - Heymanns Strafrecht Online Blog

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen