Dienstag, 28. Oktober 2014

Der Langbinder

Die Kleidung der Anwälte vor Gericht und insbesondere der sogenannte Krawattenzwang ist immer wieder Thema unter den Kollegen (den Mandanten ist es meist egal).

Tatsächlich geht es – zumindest bei den hiesigen Amtsgerichten – relativ locker zu.

“Nur die wenigsten Richter bestehen heute noch darauf, dass Anwälte auch eine Krawatte tragen – schon gar keine weiße Krawatte auf weißem Hemd, wie das bislang vorgeschrieben ist. Selbst das Tragen einer Robe wird nicht überall verlangt, obwohl das Überstreifen des Kleidungsstücks signalisieren soll, dass vor Gericht alle gleich sind.”


Ein guter Kollege ist aber kürzlich von einem Staatsanwalt in einem südlichen Bundesland darauf hingewiesen worden, dass er nicht ordentlich gekleidet ist.

Weder weißes Hemd, noch Krawatte trug er als Verteidiger.

Der Kollege sollte vorsorglich einen “Langbinder” im Auto haben, so handhabe ich das jedenfalls.....



Frank Theumer, Verteidiger | Zu Recht !! | 28. Okt 2014


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