Montag, 1. August 2011

Ausreichender Hinweis auf drohende Verjährung durch Empfehlung der sofortigen Klageerhebung durch den Rechtsanwalt

BGH vom 9.06.2011, IX ZR 75/10

1.Die zeitliche Dringlichkeit einer zur Vermeidung des Verjährungs-
eintritts gebotenen Klageerhebung kann dem Mandanten durch den Hin-
weis des Rechtsanwaltes hinreichend verdeutlicht werden, "sofort"
Klage erheben zu müssen. 2.Über den tatsächlichen Inhalt eines zwi-
schen einem Mandanten und seinem rechtlichen Berater geführten Be-
ratungsgesprächs ist in Ermangelung sonstiger Beweismittel eine
beiderseitige Parteianhörung vorzunehmen. (Aus den Gründen: ...Der
Rechtsanwalt ist im Rahmen des ihm erteilten Auftrages verpflich-
tet, den Auftraggeber allgemein, umfassend und möglichst erschöp-
fend zu belehren. Daraus folgt die Verpflichtung, darauf zu achten,
ob dem Mandanten wegen Verjährung ein Rechtsverlust droht. Der
Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber nur die Hinweise zu erteilen, die
ihm die für seine Entscheidung notwendigen Informationen liefern.
Dieser Verpflichtung ist der Beklagte mit dem Hinweis auf die Not-
wendigkeit einer sofortigen Klage nachgekommen...).
Fundstellen
ADAJUR-ARCHIV

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